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   BFH, 21.06.2010 - IX B 25/10   

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https://dejure.org/2010,8476
BFH, 21.06.2010 - IX B 25/10 (https://dejure.org/2010,8476)
BFH, Entscheidung vom 21.06.2010 - IX B 25/10 (https://dejure.org/2010,8476)
BFH, Entscheidung vom 21. Juni 2010 - IX B 25/10 (https://dejure.org/2010,8476)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Keine Revisionszulassung mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung des FG

  • openjur.de

    Keine Revisionszulassung mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung des FG

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 21 Abs 1, EStG § 21 Abs 2 S 1 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 2
    Keine Revisionszulassung mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung des FG

  • Bundesfinanzhof

    Keine Revisionszulassung mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung des FG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 1 EStG 2002, § 21 Abs 2 S 1 Nr 2 EStG 2002, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO
    Keine Revisionszulassung mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung des FG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 1 EStG 2002, § 21 Abs 2 S 1 Nr 2 EStG 2002, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO
    Keine Revisionszulassung mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung des FG

  • rewis.io

    Keine Revisionszulassung mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung des FG

  • ra.de
  • rewis.io

    Keine Revisionszulassung mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung des FG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Keine Revisionszulassung mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung des FG

  • datenbank.nwb.de

    Zulassung der Revision mit Angriffen gegen die Beweiswürdigung des FG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 06.11.2001 - IX R 97/00

    Einkommensteuerrechtliche Behandlung von Ferienwohnungen

    Auszug aus BFH, 21.06.2010 - IX B 25/10
    Soweit die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) eine Revisionszulassung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) zur Sicherung der Rechtseinheit und zur Rechtsfortbildung begehren, entspricht der von ihnen hervorgehobene abstrakte Rechtssatz des Finanzgerichts (FG), wonach bei einer auch teilweise selbstgenutzten Ferienwohnung zwingend eine auf 30 Jahre angelegte Prognose zur Ermittlung der Überschusserzielungsabsicht anzustellen sei, der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), so insbesondere in dem von den Klägern selbst herangezogenen Urteil des BFH vom 6. November 2001 IX R 97/00 (BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726).

    Gleiches gilt für den Rechtssatz, dass bei einer ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit hierfür bereitgehaltenen Ferienwohnung ohne weitere Prüfung von der Überschusserzielungsabsicht des Steuerpflichtigen auszugehen ist (s. BFH-Urteil in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726).

    Dahin gehende Einwände können die Revisionszulassung indes nicht rechtfertigen, insbesondere sind damit die Voraussetzungen von § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO nicht dargetan; denn ob eine Selbstnutzung vorliegt oder die Ferienwohnung ohne jegliche Selbstnutzung dauernd zur Vermietung angeboten und bereitgehalten worden ist, hat das FG nach seiner aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung zu entscheiden (BFH-Urteil in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726).

    Auch soweit die Kläger meinen, das FG weiche vom BFH-Urteil in BFHE 197, 151, BStBl II 2002, 726 ab, da es davon ausgehe, dass die Prognose der Überschusserzielungsabsicht nicht nur zu Beginn des Erwerbs der Ferienwohnung vorzunehmen sei, sondern dass eine derartige Prognose auch zu einem beliebigen Zeitpunkt unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich gewonnenen Erkenntnisse vorgenommen werden könne, liegt die behauptete Divergenz nicht vor.

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus BFH, 21.06.2010 - IX B 25/10
    Auch eine Divergenz zu den Urteilen des BFH vom 28. November 2007 IX R 9/06 (BFHE 220, 63, BStBl II 2008, 515) und vom 30. September 1997 IX R 80/94 (BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771) besteht nicht.
  • BFH, 28.11.2007 - IX R 9/06

    Keine Typisierung der Einkünfteerzielungsabsicht bei der Verpachtung unbebauten

    Auszug aus BFH, 21.06.2010 - IX B 25/10
    Auch eine Divergenz zu den Urteilen des BFH vom 28. November 2007 IX R 9/06 (BFHE 220, 63, BStBl II 2008, 515) und vom 30. September 1997 IX R 80/94 (BFHE 184, 406, BStBl II 1998, 771) besteht nicht.
  • BFH, 21.09.2011 - XI B 24/11

    Inrechnungstellung einer Schadensersatzforderung unter gesondertem Steuerausweis

    Im Übrigen wendet sich die Klägerin mit ihren Angriffen insoweit gegen die materiell-rechtliche Beurteilung und Sachverhaltswürdigung des FG und macht damit keinen der in § 115 Abs. 2 FGO abschließend aufgeführten Revisionszulassungsgründe geltend (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. Juni 2010 IX B 25/10, BFH/NV 2010, 2052).
  • FG Köln, 30.06.2011 - 10 K 4965/07

    Bestimmung der Einkunftsart bei Vermietung in einem Ferienpark -

    Ebenso wenig kann die Ansicht des Beklagten auf die Ausführungen des BFH im Beschluss vom 21. Juni 2010 IX B 25/10 (BFH/NV 2010, 2052) gestützt werden.
  • BFH, 19.09.2011 - XI B 85/10

    An einer KG als persönlich haftende Gesellschafterin beteiligte GmbH kann nicht

    Soweit die Klägerin die Vorentscheidung ferner dahingehend angreift, das FG habe im Rahmen des Untersuchungsgrundsatzes gegen die allgemeine Beweislastverteilung verstoßen, nach der das FG darzulegen und zu beweisen habe, dass die Voraussetzungen eines Leistungsaustausches erfüllt sind, wendet sie sich --auch insoweit-- gegen die rechtliche Beurteilung des FG und macht keinen der in § 115 Abs. 2 FGO abschließend aufgeführten Revisionszulassungsgründe geltend (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. Juni 2010 IX B 25/10, BFH/NV 2010, 2052).
  • BFH, 09.06.2011 - XI B 67/10

    Keine Berücksichtigung eines nach Urteilsverkündung eingegangenen Schriftsatzes

    Nach der insoweit maßgeblichen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. Juni 2010 IX B 25/10, BFH/NV 2010, 2052) --und zutreffenden-- Rechtsauffassung des FG war der Inhalt des Telefax für die getroffene Entscheidung nicht erheblich.
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